Wann zahlt die Krankenkasse eine Nasenoperation / Nasenkorrektur?

 

 

 

Die Krankenkasse zahlt Operationen der Nase, die aus funktionellen Gründen oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nötig sind.

Im Fall der äußerlichen Veränderung der Nase meint „funktionell“ alle Teile der Operation, die zur Verbesserung der Nasenatmung nötig sind.

Das kann auch die Nasenkorrektur mit Abtragung eines sog. NasenHöckers sein. Dies führt beispielsweise zu einer Anhebung der Nasenspitze und damit zu einer Verbesserung der Nasenatmung.

 

Eine Anhebung der Nasenspitze führt häufig zu einer verbesserten Nasenatmung. Dies kann allein durch eine Operation der äußeren Nase -im weitesten Sinne- erreicht werden.

Sollte also die Anhebung der Nasenspitze zu einer verbesserten Nasenatmung führen (dies ist in der Regel nur durch den Patienten spürbar und nicht mit Geräten nachweisbar), dann muss meist das Äußere der Nase ebenfalls operiert werden.

 

Die Operation des Naseninneren kann gelegentlich die Nasenatmung allein nicht ausreichend verbessern. Sollte insgesamt ein Schiefstand der Nase vorliegen, so muss diese äußerlich sichtbare Veränderung ebenfalls begradigt werden, um den Erfolg der Operation für die Funktion der Nase zu sichern.

 

So gibt es eine Reihe von notwendigen Eingriffen, die für die Funktion der Nase wichtig sind und gleichzeitig das Äußere der Nase verändern müssen. All diese Eingriffe werden von der Krankenkasse übernommen.

 

In den letzten Jahren sind die Krankenkassen leider immer rigider geworden bzgl. der Akzeptanz der ärztlichen Entscheidung einer Notwendigkeit der Nasenoperation. Immer häufiger kommt es zu sogenannten Anfragen der Krankenkassen bei Patienten die an der Nase operiert wurden. Der Patient ist hiervon nicht betroffen. Es geht dann um die Regelung der Bezahlung zwischen Krankenkasse und Krankenhaus.

 

Entsprechende Kosten und Preise sowie eine kurzgefasste Erläuterung wann die Krankenkasse zahlt finden sie hier.